Jahressteuergesetz 2013: Private KFZ-Nutzung

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    Jahressteuergesetz 2013: Private KFZ-Nutzung

    Für Firmenfahrzeuge, die auch für private Zwecke genutzt werden, ist ein geldwerter Vorteil als Arbeitsentgelt anzurechnen. Zukünftig wird bei der Ermittlung nach der 1-Prozent-Methode der Listenpreis für Elektro- und Hybridfahrzeuge um die Kosten der Batterie gemindert.

    Für Anschaffungen bis 31.12.2013 ist der Bruttolistenpreis um 500 Euro pro kWh Speicherkapazität (max. 10.000 Euro) jährlich zu kürzen. Bei späterem Erwerb verringert sich dieser Kürzungsbetrag ab 2014 von 500 Euro um jährlich 50 Euro pro kWh. Die steuerliche Regelung wirkt sich auch auf die Beiträge zur Sozialversicherung aus.

    Quelle: DAK praxis+recht, Heft 1-2013, Seite 7

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